Im österreichischen Hochschulbetrieb nimmt der Druck auf Studenten zu, in wissenschaftlichen Arbeiten eine sogenannte „geschlechtergerechte Sprache“ zu verwenden. Dabei handelt es sich um Schreibweisen, die weder im amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung noch in den Standardwerken wie dem Duden oder dem Österreichischen Wörterbuch als korrekt gelten. Obwohl diverse Gender-Schreibformen nicht in den offiziellen Satzungen der Universitäten verpflichtend vorgeschrieben sind, sondern nur „empfohlen“, entsteht in der Praxis dennoch ein faktischer Zwang.
Faktischer Zwang? Ja, denn, viele Lehrveranstaltungsleiter und Betreuer von wissenschaftlichen Arbeiten fordern die Anwendung dieser empfohlenen „geschlechtersensiblen“ Schreibformen ein. Wer sich diesen Empfehlungen widersetzt, riskiert eine schlechtere Benotung, Missbilligung oder sogar die Ablehnung seiner Arbeit. Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen problematisch.
Orthographie soll kein Mittel von Gesellschaftspolitik sein
Das Universitätsgesetz bietet keine Grundlage für verpflichtendes Gendern. Nach § 76 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 sind Lehrveranstaltungsleiter dazu verpflichtet, die Beurteilungskriterien transparent darzulegen. Eine gesetzliche Vorschrift, die die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in wissenschaftlichen Arbeiten verlangt, existiert nicht. Allerdings obliegt es dem jeweiligen Lehrpersonen an Universitäten, ob sie die Verwendung von Gender-Sprachformen in die Beurteilung einfließen lassen, oder nicht. In der Realität führt dieser Ermessensspielraum der Lehrkräfte allerdings zu einer rechtlich fragwürdigen Willkür. Lehrpersonen können nach eigenem Ermessen, ohne objektiv nachvollziehbare oder rechtlich gedeckte Grundlage, darüber entscheiden, ob Studenten gegenderte Schreibweisen verwenden müssen.
Studenten geraten ins Spannungsfeld ideologischer, subjektiver Sprachvorgaben
Diese Praxis führt zu ideologisch motivierten Anforderungen, die nicht auf wissenschaftlichen Kriterien basieren, sondern Ausdruck persönlicher Überzeugung einzelner Lehrkräfte sind. Studenten geraten dadurch in ein Spannungsfeld subjektiver Maßstäbe, was sich unmittelbar auf ihre Noten und ihren Studienerfolg auswirken kann. Diese Praxis widerspricht für die Abgeordneten der FPÖ im österreichischen Nationalrat. Nicht nur der Freiheit der Wissenschaft, sondern auch der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit und dem Prinzip fairer und objektiver Leistungsbewertung. Über den weiteren Verlauf dieser parlamentarischen Initiative, die nun als Entschließungsantrag vorliegt, werden wir in der IGM Zeitschrift gerne berichten.