
Steiermarks Landeshaupmann Mario Kunasek (FPÖ) und der Kärntner Landeshauptmann Daniel Fellner (SPÖ) treten dafür ein, dass die deutschsprachige Minderheit in Slowenien endlich auch von der Republik Slowenien verfassungsrechtlich anerkannt wird.
Mitte September fand eine gemeinsame Regierungskonferenz der beiden südlichsten österreichischen Bundesländer Steiermark und Kärnten in Graz statt. 24 Beschlüsse wurden im Rahmen des Treffens gefasst, die Steiermark und Kärnten als gemeinsamen Zukunftsraum stärken sollen. Es ging um eine Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Universitäten, Gesundheitswesen, Tourismus und Mobilität. Besonders bemerkenswert – auch der Schutz von Minderheiten fand einen einstimmigen Beschluss der beiden Landesregierungen.
Kärnten und die Steiermark stellen einen gemeinsamen Antrag an Österreichs Bundesregierung, sich mit allem diplomatischen Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Republik Slowenien ihre autochthone deutschsprachige Minderheit verfassungsrechtlich endlich anerkennt.
Die Landeshauptleute der „Südachse“ in Österreich: Mario Kunasek (FPÖ) und Daniel Fellner (SPÖ) berieten mit den vollzähligen Landesregierungen Steiermarks und Kärntens im Weißen Saal der Grazer Burg gemeinsame politische Vorhaben.
„Wenn wir in Österreich zurecht die slowenische Volksgruppe schützen, dann müssen wir das Gleiche auch für die Rechte der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien einfordern. Deshalb haben Steiermark und Kärnten heute ein klares Signal gesetzt und den Bund aufgefordert, sich für die verfassungsrechtliche Anerkennung entsprechend einzusetzen.“ Landeshauptmann der Steiermark,
Mario Kunasek
„Es gibt aber auch in Slowenien eine deutschsprechende Minderheit. Und oft hat man den Eindruck gehabt, dass wir das ein bisschen vergessen. Aber das ist unsere Pflicht, auch hier das Wort zu ergreifen und zu sagen: ‚Wenn wir von Minderheiten sprechen und den Schutz der kulturellen Vielfalt, den Sprachschatz, dann muss das natürlich auch über unsere Staatsgrenzen hinausgehen‘, so können wir vielleicht noch mehr gemeinsam für die Rechte der Volksgruppen eintreten.“ Kärntens Landeshauptmann Daniel Fellner
Steiermark-Kärnten-Konferenz – 15. September 2026
Burg Graz – Weißer Saal des Landes Steiermark • Antrag: Unterstützung und verfassungsrechtliche Anerkennung der autochthonen deutschsprachigen Minderheit in Slowenien
Seit Jahrhunderten leben Angehörige der heutigen autochthonen deutschsprachigen Minderheit gemeinsam mit der heutigen slowenischsprachigen Mehrheitsbevölkerung auf dem heutigen Staatsgebiet der Republik Slowenien. Aus diesem jahrhundertelangen Zusammenleben ist eine eigenständige deutschsprachige Gemeinschaft hervorgegangen, die das kulturelle Erbe des Landes bis heute mitprägt. Ihre Sprache, ihre Traditionen und ihre Identität werden bis in die Gegenwart gepflegt und bewahrt.
Auch auf österreichischem Staatsgebiet leben Angehörige der slowenischen Volksgruppe. Sie genießen in Kärnten, im Burgenland und in der Steiermark dieselben Rechte wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen. Die besondere Stellung der slowenischen Volksgruppe ist darüber hinaus in Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages von 1955 verankert. Auf dieser Grundlage war die slowenische Volksgruppe immer fester Bestandteil dieses Landes, was auch bundesverfassungsrechtlich unmissverständlich klargestellt wird.
Demgegenüber bemüht sich die deutschsprachige Minderheit in Slowenien seit vielen Jahren um ihre offizielle Anerkennung durch die Republik Slowenien. Anders als die ungarische und die italienische Volksgruppe ist die deutschsprachige Minderheit in Slowenien in der slowenischen Verfassung nicht als autochthone Volksgruppe anerkannt. Damit sind für sie auch keine entsprechenden kollektiven Minderheitenrechte vorgesehen.
Ein Blick auf andere europäische Staaten zeigt, dass die Rechte deutscher Volksgruppen durchaus gesetzlich verankert sein können. So bestehen etwa in Polen und Rumänien entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz der dort lebenden deutschsprachigen Minderheiten.
Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Geschichte, der besonderen Bedeutung des Minderheitenschutzes sowie der engen geografischen, historischen und kulturellen Verbindungen der Länder Steiermark und Kärnten mit Slowenien beabsichtigen das Land Steiermark und das Land Kärnten, ein gemeinsames Bekenntnis zur Unterstützung der in Slowenien lebenden autochthonen deutschsprachigen Minderheit abzugeben.
Darüber hinaus soll in einem gemeinsamen Schreiben an die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten die Bedeutung einer verfassungsrechtlichen Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien hervorgehoben werden. Gleichzeitig soll die Frau Bundesministerin ersucht werden, dieses Anliegen gegenüber der Republik Slowenien auf diplomatischem Wege zu thematisieren und sich für eine entsprechende Anerkennung einzusetzen.
Beschlussempfehlung: Das Land Steiermark und das Land Kärnten bekennen sich zur Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien und ersuchen die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, die verfassungsrechtliche Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien gegenüber der Republik Slowenien auf diplomatischem Wege zu thematisieren und sich für eine entsprechende verfassungsrechtliche Anerkennung einzusetzen.
















