Schlussbenotung ohne Genderei

Schlussbenotung ohne Genderei

Eine Studentin an der Privaten Pädagogischen Hochschule (PPH) Burgenland wurde im Rahmen einer schriftlichen Arbeit für eine Lehrveranstaltung schlechter benotet, da sie nicht „geschlechtersensibel“ – dafür aber der geltenden Rechtschreibung folgend – ihre Arbeit abgefasst hatte.

Die Rektorin der PPH Burgenland hatte die schlechtere Benotung mit dem Leitfaden der „Fachstelle für Gender- und Diversitätskompetenz“ begründet, demzufolge ein (positiver) Abschluss bei Unterlassen des Genderns nicht (!) möglich wäre. Die Studentin berief sich aber darauf, dass die Anwendung des generischen Maskulinums per se nicht geschlechterdiskriminierend sei und wandte sich an die Volksanwaltschaft.

Der Fall – Genderleitfäden mit Genderstern und Binnen-I gegen amtliche Rechtschreibung – landete schließlich über die Volksanwaltschaft im Wissenschafts-Ministerium.

Das Bundesministerium unterzog daraufhin, die Empfehlungen der Fachstelle die sogar österreichweit für Pädagogische Hochschulen wirkt, und bei Nichtgendern ab dem 5. Semester eine konsequente Negativbeurteilung von Arbeiten empfohlen und vorgesehen hatte, einer Prüfung. Das Ergebnis: der Leitfaden der Fachstelle, die eine konsequente Negativbeurteilung von Arbeiten empfhielt, wird vom Bundesministerium nicht mehr unterstützt!

Ganz vom Tisch ist das Thema der negativ wirkenden gendersensiblen Leitfäden, die allesamt dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung widersprechenden, aber damit noch nicht. Denn, „die Nichteinhaltung von diesbezüglichen Formulierungsrichtlinien wird künftig nur mehr verhältnismäßig, in Form eines Punkteabzugs, beurteilt“, berichtet die Volksanwaltschaft. Schlechtere Noten darf es also künftig an Österreichs Pädagogischen Hochschulen nicht mehr geben, wenn Studenten ihre Arbeiten, dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung folgend, ohne Genderstern und Binnen-I formulieren. Aber immerhin ist noch ein Punkteabzug möglich.

Punkteabzug für Schüler und Studenten bei korrekter Rechtschreibung ist dennoch ein echter Schildbürgerstreich. Till Eulenspiegel hätte seine Freude daran. Nur Journalisten und Publizisten haben weiterhin das Privileg sich zum Wohlgefallen ihrer Leser nicht an die sinnlosen Gendergebote halten zu müssen.