Genderei besteht den Praxistest nicht

Genderei besteht den Praxistest nicht

Genderei besteht den Praxistest nicht

In einem Bußgeldverfahren in Sachsen-Anhalt hatte ein Amtsrichter in seinem Urteil durchgehend sogenannte geschlechtsneutrale Formulierungen wie „sachverständige Person“ oder „Tat-tuende Person“ verwendet. Die Generalstaatsanwaltschaft kritisierte diese Formulierungen scharf und sah darin einen Verstoß gegen das Klarheitsgebot gerichtlicher Urteile und Formulierungen.

In einem Nachrichten-Interview auf der Homepage der Tageszeitung „Welt“ (www.welt.de) warnt der deutsche Staatsrechtler Boehme-Neßler sogar vor den Folgen solcher Gender-Formulierungen in Urteilen und Verhandlungen.

Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler im Interview mit WELT TV: „Es gibt ein Gesetz, da steht drin, die Sprache des Gerichts ist deutsch. Damit ist natürlich grammatikalisch richtiges Deutsch gemeint. Das ist nicht Gendern. Nach den immer noch geltenden Regeln ist Gendern grammatikalisch falsch. Wenn das Gericht von ‚tat-tuenden Personen‘ spricht, möchte man eigentlich lachen.“

Die Debatte über das unsinnige und sprachpraxisferne Gendern ist damit um eine Facette reicher. Auch die öffentliche Verwaltung hat sich selbstverständlich an die verbindliche amtliche deutsche Rechtschreibung zu halten.